Sturm und Hochwasser richteten dieses Jahr schwerste Schäden an, die Vermieter und Mieter gleichermaßen betreffen.
Der Deutsche Mieterbund informierte in der Ausgabe 2/2016 über die wichtigsten Pflichten für Vermieter:
1. Reparatur- und Instandsetzung
- Umfasst die Beseitigung der durch den Sturm verursachten Gebäude- und Wohnungsschäden.
Hätten Sie’s gewusst?
Hausrat- oder Wohngebäudeversicherungen treten zwar für Sturmschäden grundsätzlich ein, aber nicht für reine Hochwasserschäden. Hochwasserschäden sind nur versichert, wenn die Versicherung Elementarschäden einschließt.
2. Vollständige Zerstörung der Mietsache
- Bei vollständiger Zerstörung der Mietsache endet die Verpflichtung des Vermieters zur Gebrauchsüberlassung.
- Der Mieter hat keinen Anspruch auf eine Ersatzwohnung.
3. Teilweise Zerstörung der Mietsache
- Bei Beschädigung des Gebäudes, ist der Vermieter grds. verpflichtet, Haus oder Wohnung zu reparieren.
- Ausnahme: wirtschaftliche Unzumutbarkeit.
(Quelle: Münchener MieterMagazin. Ausgabe 2/2016. S.16-17)