Immer wieder kommt es im Miet- und Nachbarschaftsrecht zu kuriosen Urteilen. Auch der „Ameisen-Fall“ fällt in diese Kategorie.
27 Ameisen in einem halben Jahr!
Für einen Kölner Mieter war das zu viel. Detailliert protokollierte er den Ameisenbesuch und erhob Anspruch auf Mietminderung.
Begründung: Die 27 Ameisen seien erst der Anfang, die Ankündigung einer drohenden Ameiseninvasion. Das Amtsgericht Köln sah dies anders (Az: 213 C 548/97). Die Ameisen stellen keinen Mangel dar.
Quelle: Münchner MieterMagazin 2 /2016, S. 18.