Weniger Stellplätze bei Neubauten notwendig – Stadtrat ändert Stellplatzschlüssel

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Wer direkt in München wohnt und ein Auto besitzt, kennt sie – es geht um die leidige Parkplatzsuche. Manch einer würde die Situation in vielen Vierteln schier als Parkplatznot bezeichnen. In diesem Zusammenhang überrascht eine neue Entscheidung der Stadt München. Sie will den Stellplatzschlüssel bei genossenschaftlichen und geförderten Wohnprojekten reduzieren. Eine entsprechende Vorlage wird vom Planungsausschuss behandelt.

Wie viele Stellplätze sollen pro Wohnung nachgewiesen werden?

Bisherige Praxis war: Pro Wohneinheit ein Stellplatz – also Faktor 1,0. Wollte oder konnte man diese als Bauträger nicht nachweisen, wurde eine Stellplatzablöse zur Zahlung fällig. Abweichungen von dieser Regelung waren nur in Ausnahmefällen möglich.

Nun soll eine deutliche Lockerung der bisherigen Praxis bei Bauprojekten stattfinden:

  • 0,8 Pkw-Stellplätze pro Wohneinheit bei Wohnungsbaugenossenschaften
  • 0,6 Pkw-Stellplätze bei sozialem Wohnungsbau

In Sonderfällen erlaubt die Stadt sogar eine Reduzierung auf 0,3, z.B. im sozialen Wohnungsbau und bei Projekten von Baugenossenschaften. Das Mobilitätskonzept muss dann jedoch in geeigneter Form abgesichert werden. Sollte das Konzept nicht funktionieren und sich nach einigen Jahren herausstellen, dass die Bewohner doch mehr Autos besitzen als erwartet, muss der Bauträger entweder die Zahlung einer Ablösesumme per Bankbürgschaft garantieren oder die Möglichkeit zum Nachrüsten der Stellplätze vorhalten.

(Quelle: Vick, K.(2016). Stadtrat: Weniger Stellplätze bei Neubauten nötig. URL: http://www.tz.de/muenchen/stadt/muenchen-stadtrat-aendert-stellplatzschluessel-weniger-parkplaetze-neubauten-noetig-6527083.html. Abgerufen am: 12.12.2016)