Schimmel – selbst entfernen?

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Oft sind grün-graue Flecken an der Wand ein erstes optisches Anzeichen für Schimmel.

Kleine Schimmelschäden können Sie selbst beseitigten. Handelt es sich allerdings um einen großflächigen Befall muss ein Profi zu Rate gezogen werden.

Wenn der Schimmel eine Fläche von mehr als einem Quadratmeter einnimmt, sollte eine Fachfirma beauftragt werden. Spezielle Firmen für Schadstoffsanierung bieten sich hier besonders an, denn die Mitarbeiter müssen bei der Schimmelbekämpfung unbedingt Arbeitsschutzvorschriften einhalten. Fachfirmen könnten bei den Gesundheitsämtern erfragt werden.

Wenn Sie den Schimmel selbst beseitigen, dann achten sie dringend darauf Schutzkleidung zu tragen und die Fenster weit zu öffnen!

Unverzichtbar bei der Schimmelbeseitigung:

  • Handschuhe
  • Augenschutz
  • Atemmaske mit der Kennzeichnung P2

Erst dann sollten Sie die befallenen Stellen mehrmals mit einem getränkten Lappen, einem Hausschwamm oder einer Drahtbürste abwischen. Anschließend sollten Sie den Putzlappen in einer Tüte verschließen und sofort im Hausmüll entsorgen.

Wir empfehlen Ihnen, sich bei Schimmel in jedem Fall vorher mit Ihrer Hausverwaltung in Verbindung zu setzen!

Ihre IVL

Quelle: http://www.welt.de/wissenschaft/umwelt/article8691190/Wie-Sie-den-gemeinen-Schimmel-bekaempfen.html. Abgerufen am 08.08.2016

1. Preis beim Wettbewerb „Mehr Grün für München“

1. Platz beim Wettbewerb "Mehr Grün für München"

Bild: Ingrid Grossmann / LH München

Auf dem Bild von links nach rechts: Herr Dr. Ulrich Schneider, Leiter der Hauptabteilung Gartenbau des Baureferates, Architekt Diplom Ingenieur (FH)
Johannes Paula, Frau Eva Liebl, Geschäftsführerin der IVL GmbH, Herr Josef Schmid, 2. Bürgermeister (CSU-Fraktion) bei der offiziellen Preisverleihung und Ehrung im Münchner Rathaus.

Das Baureferat (Gartenbau) fördert mit dem Wettbewerb „Mehr Grün für München“ die Eigeninitiative beim vorbildlichen Gestalten von Vorgärten und Höfen. Das Ziel ist, die Aufenthaltsqualität des Wohnumfeldes zu verbessern und das Erscheinungsbild der Stadt insgesamt zu verschönern. Eingeführt wurde der Wettbewerb im Dezember 1974 vom Münchner Stadtrat.

Auch die IVL GmbH hat mit einem Gewerbeobjekt am Münchner Wettbewerb  zum Thema „mehr Grün“ teilgenommen. Zur großen Freude der Immobilienverwaltung wurde das Gewerbeobjekt auf Anhieb mit dem 1. Preis ausgezeichnet.

Eine wirklich tolle Initiative des Baureferats!

Mehr Infos zum Wettbewerb, erhalten Sie im Internet unter: https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/baureferat/freizeit-sport-natur/wettbewerb-mehr-gruen/preistraeger-2014-2015.html

Mehr Infos zu unserem innovativen Architekten erhalten Sie im Internet unter: http://www.la-wendler.de/index.php?category=Team&sub_id=3&kat_id=1&lang=de

Was Sie beim Kauf von Rauchwarnmeldern beachten sollten?

Ivl GmbH Immobilienverwaltung Hausverwaltung München Eva Liebl Was Sie beim Kauf beachten sollten Rauchwarnmelder

Beim Kauf von Rauchwarnmeldern sollte man einige Punkte beachten.

  • Funktionsweise auf fotooptischer Basis
  • Warnfunktion bei nachlassender Batterieleistung
  • VdS-Prüfung nach DIN EN 14604 (10.2005)
  • Zusammenschaltbarkeit durch Draht oder Funk
  • Testknopf zur Funktionsüberprüfung
  • Preis je nach Leistungsmerkmalen und Anbieter €5,– und €50,–
  • Erhältlich im Elektrofachhandel, im Brandschutz- und Sicherheitsfachhandel sowie in Baumärkten
  • Für Gehörlose gibt es auch Rauchwarnmelder, die mit Blitzeinrichtungen und Rüttelkissen verbunden werden

TIPP der Hausverwaltung:
Rauchwarnmelder müssen regelmäßig gewartet werden. Die Selbstmontage ist zwar oft günstiger als die Montage einer Fachfirma, allerdings hat man dann das Problem, dass keine Firma bereit ist die „Fremdgeräte“ zu warten. Wir empfehlen Ihnen diesen Punkt vorab mit Ihrer Fachfirma oder Kaminkehrer zu klären!

Rauchwarnmelder retten Leben – Treffen Sie die richtige Entscheidung!

Für mehr Infos wenden Sie sich an Ihre örtliche Feuerwehr oder informieren Sie sich im Internet unter: www.rauchmelder-lebensretter.de, www.vds.de, www.Ifv-bayern.de.

Quelle: Bayrisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit.(2009). Flyer „Alles schläft, einer wacht. Rauchwarnmelder retten Leben“.

Wo installiert man Rauchwarnmelder?

IVL Immobilienverwaltung Hausverwaltung München Eva Liebl Wo installiert man Rauchwarnmelder

Rauchwarnmelder sollten vor allem in Räumen angebracht werden, in denen Personen schlafen und sich aufhalten.

Kurz Räume, in denen es leicht zu einer Brandzündung kommen könnte. Aber auch Räume, die zum zeitweisen Aufenthalt genutzt werden und in denen es jedoch ebenfalls leicht zur Brandzündung kommen könnte, sollten mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden.

Mindestausstattung an Rauchwarnmeldern

  • 1x Flur
  • 1x Schlafzimmer
  • 1x Kinderzimmer
  • 1x Küche
  • 1x bei offener Verbindung mehrerer Geschosse
  • Pro Etage mind. ein Rauchwarnmelder

Optimale Ausstattung an Rauchwarnmeldern

  • zzl. Installation von Rauchwarnmeldern in anderen Wohnräumen
  • zzl. Installation von Rauchwarnmeldern in Werkräumen
  • zzl. Installation von Rauchwarnmeldern in Hauswirtschaftsräumen
  • zzl. Installation von Rauchwarnmeldern in Räumen, in denen eine Brandzündung denkbar ist

Rauchwarnmelder retten Leben – Treffen Sie die richtige Entscheidung!

Für mehr Infos wenden Sie sich an Ihre örtliche Feuerwehr oder informieren Sie sich im Internet unter: www.rauchmelder-lebensretter.de, www.vds.de, www.Ifv-bayern.de.

Quelle: Bayrisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit.(2009). Flyer „Alles schläft, einer wacht. Rauchwarnmelder retten Leben“.

Wie installiert man Rauchwarnmelder?

Ivl GmbH Immobilienverwaltung Hausverwaltung München Eva Liebl Wie installiert man Rauchwarnmelder

Da sich der Brandrauch immer zuerst unter der Decke sammelt, gehören Rauchwarnmelder an die Zimmerdecke.

Im Idealfall werden sie möglichst in Raummitte angebracht, aber in jedem Fall 50 cm von der Wand entfernt angeordnet. Einfach mit Schrauben, Dübeln oder Spezialklebestoffen montieren – fertig! 🙂

Rauchwarnmelder retten Leben – Treffen Sie die richtige Entscheidung!

Für mehr Infos wenden Sie sich an Ihre örtliche Feuerwehr oder informieren Sie sich im Internet unter: www.rauchmelder-lebensretter.de, www.vds.de, www.Ifv-bayern.de.

Quelle: Bayrisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit.(2009). Flyer „Alles schläft, einer wacht. Rauchwarnmelder retten Leben“.

Wie funktioniert ein Rauchwarnmelder?

IVL Immobilienverwaltung München Hausverwaltung München Eva Liebl Wie funktionieren Rauchwarnmelder

Bei einem Brand entstehen feine Rauchpartikel. Der Rauchwarnmelder erkennt eine erhöhte Rauchkonzentration noch bevor diese gefährlich ist.
Bereits nach zwei bis drei Minuten warnt er durch einen lauten Alarm-Ton. Dadurch haben Personen, im betreffenden Raum und Personen in Hörweite genug Zeit sich selbst und ihre Familien in Sicherheit zu bringen. In den meisten Fällen wird der Rauchwarnmelder mit handelsüblichen Batterien betrieben. Diese garantieren eine Betriebsdauer von circa zwei bis drei Jahren. Wenn einmal ein Batteriewechsel nötig sein sollte, dann wird dieser von den Geräten üblicherweise mit kurzen Pieptönen angezeigt.

Hätten Sie’s gewusst?
Fehlalarme durch Zigaretten, brennende Kerzen etc. werden bei qualitativ guten Rauchwarnmelder übrigens nicht ausgelöst. 

Rauchwarnmelder retten Leben – Treffen Sie die richtige Entscheidung!

Mehr Infos erhalten Sie unter: www.innenministerium.bayern.de

Quelle: Bayrisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit.(2009). Flyer „Alles schläft, einer wacht. Rauchwarnmelder retten Leben“.

Warum sind Rauchwarnmelder so wichtig?

Ivl GmbH Immobilienverwaltung Hausverwaltung München Eva Liebl Rauchwarnmelder

Rauchwarnmelder retten Leben!

Hätten Sie’s gewusst?
Bayern beklagt mehr als 60 Brandtote pro Jahr.

Potenzielle Brandgefahren sind häufig nur unzureichend bekannt.
Die Bereitschaft sich mit dem Thema auseinanderzusetzen ist gering.
Wir als Immobilienverwaltung finden das Thema extrem wichtig!
Jeder sollte sich zu seiner eigenen Sicherheit über die Funktionsweise und den optimalen Einsatz von Rauchwarnmeldern informieren, damit Wohnungen, Häuser und Betriebsstätten entsprechend ausgestattet werden können.

Aber warum ist Brandrauch eigentlich so gefährlich?

  • Oft genügt schon eine Kleinigkeit, um ihn auszulösen, z.B. eine brennende Kerze, ein eingeschalteter Herd oder ein Defekt an einer elektrischen Leitung.
  • Ihre Geruchswahrnehmung im Schlaf ist beeinträchtigt. Sie riechen nichts. Durch den giftigen Rauch können Sie Ihr Bewusstsein verlieren und nicht mehr reagieren.
  • In Deutschland verunglücken ca. 600 Menschen pro Jahr durch Brände, meist in Wohnungen.
  • 90% sterben an Rauchvergiftung
  • hochgiftiger Brandrauch versperrt innerhalb kürzester Zeit die Sicht und nimmt jegliche Orientierung.
  • Es bleiben nur 3 Minuten, um die Wohnung zu verlassen.
  • Je nach Art der verbrannten Gegenstände kann ein einziger Atemzug voll Brandrauch tödlich sein.

Wir hoffen, dass Sie diesen Artikel zum Anlass nehmen und sich selbst noch einmal informieren und eigenverantwortlich die richtige Entscheidung für sich treffen!

Für mehr Infos wenden Sie sich an Ihre örtliche Feuerwehr oder informieren Sie sich im Internet unter: www.rauchmelder-lebensretter.de, www.vds.de, www.Ifv-bayern.de.

Passen Sie auf sich auf!

Ihre IVL Immobilienverwaltung

Quelle: Bayrisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit.(2009). Flyer „Alles schläft, einer wacht. Rauchwarnmelder retten Leben“.

Dorfwettbewerb 2016

IVL GmbH Immobilienverwaltung Hausverwaltung München Eva Liebl Dorfwettbewerb

Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten richtet im Rahmen eines Bundesprogramms für ländliche Entwicklung einen Dorfwettbewerb aus.

Das Motto des staatlichen Wettbewerbs für Menschen im ländlichen Raum ist „Unser Dorf hat Zukunft – Unser Dorf soll schöner werden.“ Durch eine staatliche Beratung unterstützt, basiert der Wettbewerb hauptsächlich auf bürgerschaftlichem und ehrenamtlichem Engagement.

Das ist eine tolle Initiative!

Mehr Infos erhalten Sie unter:
http://www.dorfwettbewerb.bayern.de/051455/index.php
http://www.bmel.de/DE/Laendliche-Raeume/BULE/Wettbewerbe/_texte/Dorfwettbewerb_Dossier.html

Sicheres Wohnen und Einbruchschutz

IVL Immobilienverwaltung Hausverwaltung München Eva Liebl Kriminalität Einbruchschutz sicheres Wohnen

Sicheres Wohnen und Einbruchschutz sind ein wichtiges Thema!
Sie haben die Möglichkeit sich kostenlos, individuell und neutral mit Ihrer kriminalpolizeilichen Beratungsstelle in Verbindung zu setzen.

Kontakt:
Polizeipräsidium München
Kriminalpolizeiliche Beratungsstelle – K 105 TP –
Ettstr. 2, 80333 München
Tel.: 089/2910 – 3430
Fax.: 089/2910 – 3426
Email: Beratungsstelle-Muenchen@Polizei.Bayern.de
Beratungstelefon: Mo.-Do. 08:00 – 11:00 Uhr, 13:00 – 15:00 Uhr, Fr. 08:00 – 11:00 Uhr
Termine nur nach tel. Vereinbarung

Flyer zum Thema Sicher Wohnen – Einbruchschutz (Hrsg.: Bayerisches Landeskriminalamt, Sicherheitstechnische Prävention)

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Kündigung wegen vertragswidrigen Parkens?

Vertragswidriges Parken kann eine ordentliche Kündigung begründen!
LG München I Urteil vom 22.10.2014 Az.: 14 S 3661/14

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Ein wiederholter Verstoß seitens der Mieter gegen eine mietvertragliche Vereinbarung, wonach den Mietern das Parken in der Grundstückseinfahrt des Vermieters nicht gestattet ist, berechtigt nach entsprechender Abmahnung, vorgenommen durch den Vermieter, zu einer ordentlichen Kündigung des Wohnraummietvertrages gem. § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB.
Dies gilt auch dann, wenn es zum Zwecke des Be- und Entladens „nur“ 30 bzw. 45 Minuten dauert und es zu keiner Behinderung anderer Anwohner kommt.

Nach Definition (§ 12 Abs. 2) der Straßenverkehrsordnung liegt ein Parken dann vor, wenn das Abstellen länger als 3 Minuten dauert. In dem konkreten Fall hat das Gericht  mit berücksichtigt, dass zum Be- und Entladen weitere Ausweichmöglichkeit an den Seitenrändern der umgebenden Straßen jederzeit bestanden. Der Mieter hätte leicht die Möglichkeit gehabt, sein Fahrzeug in einer Reichweite von wenigen Metern abzustellen und das Be- und Entladen hierüber vorzunehmen.
Es besteht kein Anspruch des Mieters darauf, das Fahrzeug möglichst bequem be- und entladen zu können.

Unerheblich war, dass der Mitmieter einen Behindertengrad von 30% aufwies. Die Begründung war, dass das Be- und Entladen des Fahrzeugs unproblematisch durch den Mieter vorgenommen werden konnte.

Quelle: Münchner MieterMagazin 2/2016, S.22.