Kann das Ausschütteln von Decken teuer werden?

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Darf man seine Decke aus dem Fenster der Wohnung ausschütteln? Grundsätzlich ist es natürlich erlaubt, dass man seine Decke aus dem Fenster der Wohnung ausschüttelt.
Dies gilt jedoch nicht, wenn eine Belästigung oder Gefährdung anderer besteht.

Das AG München entschied:
Wenn sich Gegenstände in der Decke befinden, z.B. Zahnstocher oder Hundeknochen muss man damit rechnen, dass man von beeinträchtigten Mitbürgern ggf. sogar gerichtlich und kostenpflichtig auf Unterlassung in Anspruch genommen wird.
Das AG München führte dazu weiter aus, dass man beim Ausschütteln einer Decke darauf achten muss, dass sich darin keine Gegenstände befinden und kein Mensch unmittelbar davon betroffen ist (AG München, Urteil v. 12.05.2014, 424 C 28654/13)

Quelle: Bayrische Haus- und Grundbesitzer Zeitung. (2016). Ausschütteln von Decken kann teuer werden. Ausgabe: 9/2016, S. 430.